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Preisliste
Unser Motto: Wir gehen fair mit Ihrem Budget um. Wir
erstellen gerne ein exaktes und verbindliches Angebot.
Mail
an Megaton
Tonstudio
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Aufnahme, Mix |
Tontechniker incl. |
41,00 € pro Stunde |
Mastering
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Schnitt, Nachbearbeitung |
Master CD |
41,00 € pro Stunde |
Covergestaltung
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professionelle Covergestaltung |
auch nach Vorlagen |
41,00 € pro Stunde |
Live-Mix
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Tontechniker für Live-Mix |
Nutzen Sie unsere Erfahrung |
30.00 € pro Stunde |
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Live-Aufnahmen
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z.B.
24-Spur digitale oder analoge Aufnahme mit vom Live-Sound unabhängigem Submix |
Wir
verfügen über einige Referenzen auf diesem Gebiet |
40
-100 € pro Stunde
(je nach Aufwand) |
Label / GVL / GEMA
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Beratung bei Produktionen im
Hause incl. |
0 € |
Tonträger
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CD / LP / CDR / DVD / MC |
Vervielfältigung |
Angebot nach Absprache |
Internet Homepage
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Verkauf von CDs u.ä. |
Nutzung unserer Homepage |
nach Absprache |
Referenzen: Fäägmeel, Kork, Boxhamsters, Blass, Tiffany, Liederbuch,Viktoria Combo, Lavendel-Mond, Turbo Lilihip, Falling Melones, Woodstock, Bundesband, Kapitulation Bonn, Get Wet, Mad
Dad, Honolulu Dogs, Opalni Prinz, Demimond, Gießen Improvisor Pool, Focusela,
Loose Connection, Hi Fish, I.H.Ska, Dorengo 95, Kinzenbacher Blasmusik,
Rechtenbacher Blasmusik, Peter Stein, Harmonika Bigband, Dale King,
Doppelquartett Kesselbach, Gesamtschule Mücke, Gesamtschule Bielefeld,
Kreisvolkshochschule Gießen, Marvins Birthday, Gruppe Heinrich, April, Dave
Domini and Band, Emil Winter, Punctum Werbeagentur, Hessischer Rundfunk, Radio
Luxenburg, Klaus Bühler, und so weiter ...
Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Megaton / Tonstudio Kesselbach GbR,
Vorläufige Version, Januar 2004 |
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| 1. |
Berechnungsgrundlagen |
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Die Studiopreisliste und/oder die
Auftragsbestätigung bildet einen Bestanteil der "Allgemeinen
Geschäftsbedingungen". Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt auf Grund
der Stundendokumentation im Studio. Zusätzliche
Leistungen, die nicht im Angebot
enthalten sind, werden zur Schlussrechnung dazugezählt. Der
Auftraggeber hat uns bekannt zu geben, wer die
Stundendokumentation rechtsverbindlich kontrollieren und
unterzeichnen darf. Bei Nichtangabe dieser Namen gilt für uns die jeweilige
Unterschrift eines Anwesenden als vom Auftraggeber anerkannt . Die Belege
werden nach Arbeitsschluss zur Unterzeichnung vorgelegt. Mit seiner
Unterschrift anerkennt der Auftraggeber die Stundenansätze und die
verbrauchten Materialien usw. Spätere Reklamationen können nicht
berücksichtigt werden. |
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| 2. |
Zahlungsbedingungen |
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Bei Angeboten, welche
höher als 500.- Euro kalkuliert werden, ist 1/3 als
Anzahlung bei Erhalten der Auftragsbestätigung mittels Rechnung zu zahlen.
Der Betrag muss spätestens 3 Wochen vor dem ersten Studiotermin bei uns
eingegangen sein. Dies gilt als definitive Studiobuchung. Der Restbetrag und
mögliche Zusatzkosten sind nach Ablieferung des Masters/der geleisteten
Arbeit innerhalb von 30 Tagen nach erneuter Rechnungsstellung zu zahlen.
Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. |
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| 3. |
Annullierungen |
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Definitive Buchungen können bis spätestens
10 Tage vor dem Studiotermin annulliert werden. Bei einer späteren
Annullierung behalten wir uns eine Schadloshaltung mit der geleisteten
Anzahlung vor. |
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| 4. |
Haftpflicht |
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Ausfallzeiten, die durch irgendwelche
Störungen der Geräte während der Mietdauer entstehen, werden nicht dem
Kunden verrechnet. Jedoch haften wir nicht für sonstige dadurch entstehende
Schäden und Kosten. Für Instrumente , Garderoben, Gegenstände des Kunden
übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde haftet für Schäden, die nachweislich
durch Ihn entstanden sind. |
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| 5. |
Sicherungs- und Referenzkopie |
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Wir räumen uns das Recht ein, von jedem
Material, das wir auf Band oder mittels Computer aufnehmen, eine
Sicherungskopie herzustellen. Wir benützen diese auch als Referenzkopie. Es
ist jederzeit das aufgenommene Material auf Band oder einem anderen Medium
wie CD-ROM, DAT und Minidisk nach einem schriftlichen Begehren wieder
erhältlich. Im Falle einer Vernichtung der archivierten Bänder durch
Naturgewalten wie Feuer, Wasser usw. oder Diebstahl, Sabotage, mutwillige
Zerstörung oder dergleichen übernehmen wir keine Haftung. |
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| 6. |
Urheberrecht |
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Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber
verpflichtet ist, die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte für
alle durchzuführenden Arbeiten auf seine Kosten
ordnungsgemäß zu erwerben. Neues Liedgut usw. ist bei Publikation der
GEMA anzumelden, da ein Presswerk ohne Erlaubnis der
GEMA nicht arbeiten darf. Formulare sind bei uns
erhältlich. |
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| 7. |
Allgemeines |
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Bei sämtlichen Aufträgen werden die oben
genannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" durch den Auftraggeber
anerkannt. Allfällige abweichende Übereinkommen müssen schriftlich
festgehalten werden und zwar unter gleichzeitigen Verweis
auf die vorliegende, auch in diesem Fall zu unterzeichnende, Vereinbarung. |
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