PREISE

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Preisliste

Unser Motto: Wir gehen fair mit Ihrem Budget um. Wir erstellen gerne ein exaktes und verbindliches Angebot.
 
Mail an Megaton
 

Tonstudio
 
Aufnahme, Mix Tontechniker incl. 41,00 €  pro Stunde

Mastering
 
Schnitt, Nachbearbeitung Master CD 41,00 €  pro Stunde

Covergestaltung
 
professionelle Covergestaltung auch nach Vorlagen 41,00 €  pro Stunde

Live-Mix
 
Tontechniker für Live-Mix Nutzen Sie unsere Erfahrung 30.00 €  pro Stunde
 

Live-Aufnahmen

 

z.B. 24-Spur digitale oder analoge Aufnahme mit vom Live-Sound unabhängigem Submix Wir verfügen über einige Referenzen auf diesem Gebiet 40 -100 € pro Stunde
(je nach Aufwand)

Label / GVL / GEMA
 
Beratung bei Produktionen im Hause incl. 0 €

Tonträger
 
CD / LP / CDR / DVD / MC Vervielfältigung Angebot nach Absprache

Internet Homepage
 
Verkauf von CDs u.ä. Nutzung unserer Homepage nach Absprache

Referenzen: Fäägmeel, Kork, Boxhamsters, Blass, Tiffany, Liederbuch,Viktoria Combo, Lavendel-Mond, Turbo Lilihip, Falling Melones, Woodstock, Bundesband, Kapitulation Bonn, Get Wet, Mad Dad, Honolulu Dogs, Opalni Prinz, Demimond, Gießen Improvisor Pool, Focusela, Loose Connection, Hi Fish, I.H.Ska, Dorengo 95, Kinzenbacher Blasmusik, Rechtenbacher Blasmusik, Peter Stein, Harmonika Bigband, Dale King, Doppelquartett Kesselbach, Gesamtschule Mücke, Gesamtschule Bielefeld, Kreisvolkshochschule Gießen, Marvins Birthday, Gruppe Heinrich, April, Dave Domini and Band, Emil Winter, Punctum Werbeagentur, Hessischer Rundfunk, Radio Luxenburg, Klaus Bühler, und so weiter ...

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Megaton / Tonstudio Kesselbach GbR,
Vorläufige Version, Januar 2004
1. Berechnungsgrundlagen
  Die Studiopreisliste und/oder die Auftragsbestätigung bildet einen Bestanteil der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt auf Grund der Stundendokumentation im Studio. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden zur Schlussrechnung dazugezählt. Der Auftraggeber hat uns bekannt zu geben, wer die Stundendokumentation rechtsverbindlich kontrollieren und unterzeichnen darf. Bei Nichtangabe dieser Namen gilt für uns die jeweilige Unterschrift eines Anwesenden als vom Auftraggeber anerkannt . Die Belege werden nach Arbeitsschluss zur Unterzeichnung vorgelegt. Mit seiner Unterschrift anerkennt der Auftraggeber die Stundenansätze und die verbrauchten Materialien usw. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
2. Zahlungsbedingungen
  Bei Angeboten, welche höher als 500.- Euro kalkuliert werden, ist 1/3 als Anzahlung bei Erhalten der Auftragsbestätigung mittels Rechnung zu zahlen. Der Betrag muss spätestens 3 Wochen vor dem ersten Studiotermin bei uns eingegangen sein. Dies gilt als definitive Studiobuchung. Der Restbetrag und mögliche Zusatzkosten sind nach Ablieferung des Masters/der geleisteten Arbeit innerhalb von 30 Tagen nach erneuter Rechnungsstellung zu zahlen. Andere Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
3. Annullierungen
  Definitive Buchungen können bis spätestens 10 Tage vor dem Studiotermin annulliert werden. Bei einer späteren Annullierung behalten wir uns eine Schadloshaltung mit der geleisteten Anzahlung vor.
4. Haftpflicht
  Ausfallzeiten, die durch irgendwelche Störungen der Geräte während der Mietdauer entstehen, werden nicht dem Kunden verrechnet. Jedoch haften wir nicht für sonstige dadurch entstehende Schäden und Kosten. Für Instrumente , Garderoben, Gegenstände des Kunden übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde haftet für Schäden, die nachweislich durch Ihn entstanden sind.
5. Sicherungs- und Referenzkopie
  Wir räumen uns das Recht ein, von jedem Material, das wir auf Band oder mittels Computer aufnehmen, eine Sicherungskopie herzustellen. Wir benützen diese auch als Referenzkopie. Es ist jederzeit das aufgenommene Material auf Band oder einem anderen Medium wie CD-ROM, DAT und Minidisk nach einem schriftlichen Begehren wieder erhältlich. Im Falle einer Vernichtung der archivierten Bänder durch Naturgewalten wie Feuer, Wasser usw. oder Diebstahl, Sabotage, mutwillige Zerstörung oder dergleichen übernehmen wir keine Haftung.
6. Urheberrecht
  Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte für alle durchzuführenden Arbeiten auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erwerben. Neues Liedgut usw. ist bei Publikation der GEMA anzumelden, da ein Presswerk ohne Erlaubnis der GEMA nicht arbeiten darf. Formulare sind bei uns erhältlich.
7. Allgemeines
  Bei sämtlichen Aufträgen werden die oben genannten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" durch den Auftraggeber anerkannt. Allfällige abweichende Übereinkommen müssen schriftlich festgehalten werden und zwar unter gleichzeitigen Verweis auf die vorliegende, auch in diesem Fall zu unterzeichnende, Vereinbarung.

© Megaton / Tonstudio Kesselbach / Bandt, Muth GbR